Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 17 vom 25. April 2024

Offenlage des Entwurfs der Haushaltssatzung

Gem. § 97 Abs. 1 Satz 1 GemO liegt der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Partenheim für die Jahre 2024 und 2025 in der Zeit vom 29.04.2024 bis zum 12.05.2024 zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Der Entwurf kann in dieser Zeit während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2 - 6, Zimmer 320 (2. OG), eingesehen werden.

   

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