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Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 10 vom 09. März 2023

Gefahr durch Wildtiere durch freilaufende Hunde

In letzter Zeit häufen sich beim Ordnungsamt Anzeigen und Hinweise, dass im Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeinde Wörrstadt vermehrt Wildtiere, insbesondere Rehe, von freilaufenden Hunden gehetzt und teils auch gerissen worden sind.

Wildlebende Tiere haben einen immer enger werdenden Lebensraum und sind vermehrt Störungen u. a. durch Freizeitaktivitäten ausgesetzt. Daher gilt es, die Tierwelt in besonderem Maße zu schützen. Insbesondere freilaufende Hunde, die Wild nachsuchen, aufspüren oder hetzen, stellen eine Gefährdung dar. Wir nehmen dies zum Anlass, hier ausdrücklich auf die geltenden gesetzlichen Vorgaben und deren strikte Einhaltung hinzuweisen:

Zwar dürfen Hunde gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Wörrstadt außerhalb bebauter Ortslagen freilaufen, sind aber umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Dies impliziert, dass Hunde auch dann sofort anzuleinen sind, wenn Wildtiere sichtbar werden. Wenn Ihr Hund sich nicht mehr in Ihrem Einwirkungsbereich befindet, d. h. er nicht mehr sicher auf Pfiff und Zuruf gehorcht und zu Ihnen zurückkommt, ist er grundsätzlich anzuleinen.

Gemäß Strafgesetzbuch kann bereits das Nachstellen von Wild durch freilaufende Hunde unter Umständen den Tatbestand der Wilderei erfüllen.

Jafdausübungsberechtigte Personen sind nach dem Landesjagdgesetz befugt, Hunde, die Wild erkennbar nachstellen und dieses gefährden und die sich offensichtlich nicht nur vorübergehend der Einwirkung ihrer ausführenden Personen entzogen haben, gegebenenfalls zu töten.

Auch gelten u. a. Hunde nach dem Landeshundegesetz als gefährlich, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen. In einem solchen Fall hat die Ordnungsbehörde ein Verfahren nach dem Landeshundegesetz einzuleiten. Die Haltung eines gefährlichen Hundes ist grundsätzlich erlaubnispflichtig und mit einer Reihe von Sanktionen verbunden.

Der Vollständigkeit halber möchten wir zudem darauf hinweisen, dass entsprechend der Gefahrenabwehrverordnung Hunde auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen innerorts generell nur angeleint ausgeführt werden dürfen.

Hunde sollen vor allem nur von geeigneten Personen ausgeführt werden, die in der Lage sind, den Hund notfalls zurückzuhalten und zu bändigen.

Abschließend möchten wir anmerken, dass aktuell in mehreren Jagdrevieren der Verbandsgemeinde Wörrstadt und Umgebung verendete Füchse gefunden wurden. Die Ursache konnte nicht direkt ausgemacht werden. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass die Tiere an der Staupe verendet sind, einer für Fuchs und auch Hunde tödlichen Viruserkrankung. Die Ansteckung erfolgt über die Schleimhäute bei Kontakt mit infiziertem Material wie Kot. Also ein weiterer triftiger Grund, weshalb Sie Ihren Hund stets im Auge und vor allem im Griff haben sollten.

Wir bitten Sie eindringlich, sich an die entsprechenden Vorgaben zu halten.

Verbandsgemeinde Wörrstadt
Örtliche Ordnungsbehörde

   

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