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Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 8 vom 23. Februar 2023

Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Ortsgemeinde Partenheim

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Partenheim hat in seiner Sitzung am 21.11.2022 den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 entgegengenommen und nach Beratung beschlossen, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 genehmigt wird und dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Wörrstadt für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt wird.

Der Beschluss wird gemäß § 114 Absatz 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBl. Seite 419) hiermit bekanntgemacht.

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom 24.02.2023 bis einschließlich 06.03.2023 während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2 - 6, 55286 Wörrstadt, Zimmer 231 (Verbandsgemeindekasse), öffentlich aus.

Öffnungszeiten:

Montag und Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr

oder nach Vereinbarung.

55286 Wörrstadt, 15.02.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt

   

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