Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 36 vom 08. September 2022
Entwendete Verkehrszeichen in der Ortsgemeinde Partenheim
In der Mittelgasse und der Hintergasse, Einmündung Vordergasse, wurden in der vorletzten Woche neu installierte Halteverbotsschilder abmontiert und entwendet. Des Weiteren wurden die Bodenhülsen zum Aufstellen der Verkehrszeichen zunächst zugegipst, dann zubetoniert. Diese Vergehen stellen einen Eingriff in den öffentlichen Straßenverkehr dar. Die Ortsgemeinde ist verpflichtet, die von der Straßenverkehrsbehörde angeordneten Verkehrszeichen neu zu beschaffen und zu installieren, was naturgemäß mit Aufwand und Kosten verbunden ist.
Auf Grund dieser Vorfälle sehen wir uns veranlasst, auf Folgendes hinzuweisen:
Wer vorsätzlich Verkehrszeichen und deren Halterung/Befestigung beschädigt oder zerstört und somit den bestimmungsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt, macht sich wegen des Tatbestandes der Sachbeschädigung strafbar. Das vorsätzliche Entwenden eines Verkehrszeichens erfüllt den Tatbestand des Diebstahls.
Wir appellieren an die Einsicht und Vernunft der verursachenden Personen und gehen davon aus, dass sich derartige Vorfälle nicht wiederholen, da ansonsten Strafanzeige wegen Diebstahl und Sachbeschädigung erstattet werden wird.
FB Jugend, Schutz und Ordnung
Straßenverkehrsbehörde
Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt