Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 26 vom 30. Juni 2022
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Partenheim für die Jahre 2022 und 2023 vom 21.06.2022
Der Ortsgemeinderat Partenheim hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 beschlossen.
Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 01.07.2022 bis 11.07.2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2 - 6, Zimmer 320, öffentlich aus.