Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 13 vom 31. März 2022
Sitzung des Ortsgemeinderates Partenheim
Am Montag, 11. April 2022, findet um 19:30 Uhr die 24. Sitzung des Ortsgemeinderates Partenheim in der St. Georgenhalle, Am Sportplatz, 55288 Partenheim, statt.
Tagesordnung:
Öffentlich:
- Begrüßung
- Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß § 41 (1) GemO
- Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2022/2023
- Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu Bauantrag 4.2/05-G-007/22: Neubau einer Doppelhaushälfte in der Heerstraße
- Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen zu Bauantrag 4.2/05-G-004/22: Neubau einer Doppelhaushälfte in der Heerstraße
- Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen zu Bauantrag 4.2/05-G-008/22: Neubau einer Doppelhaushälfte in der Heerstraße
- Beratung und Beschlussfassung über das Einvernehmen zu Bauantrag 4.2/05-G-012/22: Abriss und Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit 8 WE und 3 WE in der Hintergasse
- Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Erstellung des Bebauungsplanes "Westliche Hintergasse"
- Mitteilungen und Anfragen
Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß § 16a der GemO zu stellen.
Nichtöffentlich:
- Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Westliche Hintergasse"
- Mitteilungen und Anfragen
Öffentlich:
- Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Corona-Hinweis für die Zuhörer/innen der Gremiensitzungen:
Aufgrund der derzeitigen pandemischen Situation dürfen Gremiensitzungen unter Sicherstellung des Gesundheitsschutzes durchgeführt werden.
Hierbei sind die 3G-Regel sowie die Abstandsregeln, regelmäßige Belüftung, Hygienemaßnahmen und die Kontaktdatenerfassung zu beachten. Wegen der Abstandsregeln kann nur eine begrenzte Anzahl von Zuhörer/innen an der öffentlichen Sitzung teilnehmen.
Alle Nachweise (geimpft, genesen, getestet) sind vor Eintritt in den Sitzungssaal dem Ortsbürgermeister bzw. einem Beauftragten unaufgefordert vorzuzeigen.