Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 34 vom 26. August 2021
Bekanntmachung
Prüfung des Jahresabschlusses 2019 der Ortsgemeinde Partenheim
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Partenheim hat in seiner Sitzung am 20.05.2021 den Bericht des Rechungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 entgegengenommen und nach Beratung beschlossen, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 genehmigt wird und dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Wörrstadt für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt wird. Der Beschluss wird gemäß § 114 Absatz 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) hiermit bekanntgemacht.
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom 27.08.2021 bis einschließlich 06.09.2021 während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2 - 6, 55286 Wörrstadt, Zimmer 231 (Verbandsgemeindekasse) öffentlich aus.
Öffnungszeiten:
Montag und Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir Sie, vor einem Besuch bei uns unbedingt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter Telefon-Nr. 06732 601-2311 einen Termin zu vereinbaren.
Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, den 18.08.2021