Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 31 vom 05. August 2021
Friedhofssatzung
Laut unserer Friedhofssatzung ist Folgendes auf dem Friedhof einzuhalten:
- Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 18 hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt entpsrechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen.
- Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Gärtner beauftragen.
- Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat das auf den Wegen zwischen den Gräbern wachsende Gras zu entfernen und die Begräbnisstätte in einem würdigen Zustand zu halten.
- Die Bepflanzung darf die anderen Grabstätten sowie die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen.
- Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Unkrautbekämpfungsmitteln ist nicht gestattet.
Vielen Dank für die Beachtung.
Hiltrud Runkel, 1. Beigeordnete