Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 31 vom 05. August 2021

Friedhofssatzung

Laut unserer Friedhofssatzung ist Folgendes auf dem Friedhof einzuhalten:

  • Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 18 hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt entpsrechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen.
  • Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Gärtner beauftragen.
  • Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat das auf den Wegen zwischen den Gräbern wachsende Gras zu entfernen und die Begräbnisstätte in einem würdigen Zustand zu halten.
  • Die Bepflanzung darf die anderen Grabstätten sowie die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen.
  • Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Unkrautbekämpfungsmitteln ist nicht gestattet.

Vielen Dank für die Beachtung.

Hiltrud Runkel, 1. Beigeordnete

   

Nächste Termine  

21 Jul
Cocktail-Kir(s)che
Datum 21.07.24 19:30 h
27 Jul
Hintergassenfest
27.07.24 - 28.07.24
4 Aug
Wingertshäusjewanderung
04.08.24 11:00 h
23 Aug
Familienwochenende SGP
23.08.24 - 25.08.24
30 Aug
Kerb
30.08.24 - 02.09.24
   

Info Ticker  

Plakat 2024kl

   
© Ortsgemeinde Partenheim 2024