Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 31 vom 05. August 2021

Friedhofssatzung

Laut unserer Friedhofssatzung ist Folgendes auf dem Friedhof einzuhalten:

  • Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 18 hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt entpsrechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen.
  • Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Gärtner beauftragen.
  • Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat das auf den Wegen zwischen den Gräbern wachsende Gras zu entfernen und die Begräbnisstätte in einem würdigen Zustand zu halten.
  • Die Bepflanzung darf die anderen Grabstätten sowie die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen.
  • Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Unkrautbekämpfungsmitteln ist nicht gestattet.

Vielen Dank für die Beachtung.

Hiltrud Runkel, 1. Beigeordnete

   

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