Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 7 vom 18. Februar 2021
Lernmittelbefreiung bis 15.03.2021 beantragen
Im Rahmen der Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2021/2022 haben die Eltern, deren Einkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze nicht überschreitet, die Möglichkeit, auf Antrag Schulbücher und ergänzende Druckschriften (z. B. Arbeitshefte) kostenfrei zu erhalten (Lernmittelbefreiung).
Der Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit sowie weitere Informationen sind bei den Grundschulen und der Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich.
Anträge auf Lernmittelbefreiung müssen bis spätestens 15. März 2021 bei der Verbandsgemeinde Wörrstadt gestellt werden. Wir weisen darauf hin, dass nach der Frist eingegangene Anträge aufgrund der verspäteten Abgabe abgelehnt werden.
Eltern, die nicht an der Lernmittelfreiheit teilnehmen oder deren Antrag nicht bewilligt wurde, können sich in der Zeit vom 21.05. bis 21.06.2021 zur Ausleihe gegen Gebühr im Internetportal unter http://LMF-online.rlp.de mit iher Zugangskennung anmelden.
Fachbereich Jugend, Schutz und Ordnung
Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt