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Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 40 vom 01. Oktober 2020

Bekanntmachung

Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Ortsgemeinde Partenheim

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Partenheim hat in seiner Sitzung am 20.08.2020 den Bericht des Rechungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 entgegengenommen und nach Beratung beschlossen, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 genehmigt wird und dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Wörrstadt für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt wird. Der Beschluss wird gemäß § 114 Absatz 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) hiermit gekanntgemacht.

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom 02.10.2020 bis einschließlich 12.10.2020 während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2 - 6, 55286 Wörrstadt, Zimmer 231 (Verbandsgemeindekasse) öffentlich aus.

Öffnungszeiten:

Montag und Freitag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr

oder nach Vereinbarung.

Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir Sie, vor einem Besuch bei uns unbedingt unter Telefon-Nummer 06732 601-2311 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einen Termin zu vereinbaren.

Wörrstadt, 28.09.2020

   

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