Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 39 vom 24. September 2020
Bekanntmachung
Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Im Brückgarten" der Ortsgemeinde Partenheim
Der Ortsgemeinderat Partenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.05.2020 die Änderung des am 21.11.2017 mit dem Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) festgelegten Geltungsbereichs des Bebauungsplanes "Am Talweg" beschlossen.
Aus verfahrungsrechtlichen Gründen muss jedoch für einen Teil des nördlich gelegenen Mischgebietes an der Heerstraße ein eigenständiges Planverfahren gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB durchgeführt werden (Einbeziehungssatzung "Im Brückgarten").
Der Geltungsbereich dieser Einbeziehungssatzung hat eine Größe von ca. 3.500 m² und beinhaltet in der Gemarkung Partenheim, Flur 1, die Parzellen-Nrn. 267 tlw. sowie 734/4 tlw. (Landesstraße L 413, siehe beigefügte Lagepläne zur Bekanntmachung des Bebauungsplanes "Am Talweg).
Am 15.06.2020 hat der Ortsgemeinderat Partenheim in öffentlicher Sitzung den aktuellen Entwurf der Einbeziehungssatzung "Im Brückgarten" gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung mit Berücksichtigung der Umweltbelange) sowie die zugehörigen Fachgutachten (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Geo-/umwelttechnischer Bericht, Schalltechnische Untersuchung bzgl. Verkehrsgeräuschsituation) als nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen - wegen der Herbstferien etwas länger - in der Zeit vom
02.10.2020 bis einschließlich 06.11.2020
bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Technisches Rathaus, Zum Römergrund 5, 55286 Wörrstadt, Raum 509 im EG, während der Dienststunden:
montags
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
dienstags
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
mittwochs
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr
freitags
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht - unter Beachtung der aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln - öffentlich aus.
Stellungnahmen zum Planentwurf können während der Auslegungsfrist an gleicher Stelle abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebaungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung sowie die auszulegenden Unterlagen stehen während des Auslegungszeitraumes auch auf der Internetseite der VG Wörrstadt "www.vgwoerrstadt.de" unter der Rubrik "Leben in der VG / Bauen & Umwelt / Offenlagen" zur Verfügung.
Weiterhin sind die Unterlagen über das Geoportal http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20938 zugänglich.
Partenheim, den 24.09.2020
Marcus Lüppens, Ortsbürgermeister