Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 34 vom 20. August 2020
"Tempo-30-Zone" in der Ortsgemeinde Partenheim
In der letzten Zeit gingen bei der Ortsgemeinde vermehrt Beschwerden ein, dass in den innerörtlichen Straßen - insbesondere in der Schulstraße, Vordergasse und Hintergasse - deutlich zu schnell gefahren wird. Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass im gesamten Ortsbereich die Tempo-30-Zone eingehalten werden muss. Dies dient insbesondere dem Schutz Ihrer Mitbürger/innen und den Kindern in unserer Gemeinde.
Wir bitten alle Partenheimer Bürgerinnen und Bürger sowie auch die Besucher unserer Gemeinde, die allgemein gültigen Verkehrsvorschriften zu respektieren.
Verstöße gegen die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung können dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Wörrstadt gemeldet werden.
Viele Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Markus Lüppens,
Ortsbürgermeister