Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 19 vom 14. Mai 2021
Kirchenvorstandswahl
Der Kirchenvorstand der Ev. Kirchengemeinde Partenheim gibt hiermit bekannt, dass die Kirchenvorstandswahl am 13. Juni 2021 als allgemeine Briefwahl durchgeführt wird. Allen Wahlberechtigten werden die hierfür notwendigen Briefwahlunterlagen zugesandt.
Die Wahlbriefe müssen am Wahltag bis 18:00 Uhr in der Vordergasse 48, 55288 Partenheim beim Wahlvorstand eingegangen sein.
Ein Wahllokal wird nicht eingerichtet.
Hinweis für die Gemeindemitglieder auf die Einsichtsmöglichkeit in das Wählerverzeichnis gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 KGWO.
Der Kirchenvorstand der Ev. Kirchengemeinde Partenheim gibt hiermit bekannt, dass bis Montag, 31. Mai alle Gemeindemitglieder im Gemeindebüro während der allgemeinen Öffnungszeiten nach telefonischer Terminvereinbarung Auskunft erhalten können, mit welchen Angaben sie im Wählerverzeichnis vermerkt sind.
Werden Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten festgestellt, ist das Wählerverzeichnis durch den Kirchenvorstand zu berichtigen. Dies ist bis zum Wahltag möglich.
H. E.-W.