Infoveranstaltung Wiederkehrender Straßenausbaubeitrag
Beschreibung
Einladung
zur Infoveranstaltung der Ortsgemeinde Partenheim „Wiederkehrender Straßenausbaubeitrag“
Grundlagen- und Hintergrundinformationen-Verfahren-Beispiele
am Freitag, den 17.08.2018, 19.00 Uhr,
St. Georgenhalle Partenheim, Am Sportplatz,55288 Partenheim
Der Ortsgemeinderat Partenheim hat am 09.02.2017 beschlossen, die wiederkehrenden Beiträge als neues Beitragssystem einzuführen. Im Rahmen dieser Veranstaltung möchten wir Ihnen gerne dieses Beitragssystem vorstellen und Ihnen die Vor- und Nachteile anhand von Beispielen darstellen.
Da diese „Systementscheidung“ für die Bürger der Ortsgemeinde durchaus richtungsweisend ist, würden wir uns über Ihre Teilnahme sehr freuen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung von Ausbaubeiträgen ist das Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG). Der Einmalbeitrag wird in § 10 und der wkB in § 10a KAG geregelt. Die Ortsgemeinde Partenheim hebt zurzeit einen Einmalbeitrag gemäß § 10 KAG, ein Systemwechsel zum wiederkehrenden Beitrag ist allerdings jederzeit möglich, denn das KAG sieht beide Beitragssystem als gleichwertig an.
Volker Stahl,
Ortsbürgermeister